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Geehrte Leser!
Wie Sie wissen, habe ich immer wieder bekräftigt, dass ich hier lediglich die Wahrheit berichte und die Äußerung dieser gegen keinerlei Gesetze verstoßt.
Also, hier auf www.akh-derkriminalfall.info sowie auch in Zeitungen, Journalen und anderen Medien wird die gesetzlich geschützte “Freie Meinungsäußerung” praktiziert.
Berichterstattung ist Teil der Meinungsfreiheit und ein Grundrecht!
Welche niemals eine Art von Stalking sein kann!
Dies sollte auch der Rechtsanwalt von Anastasiya Savitskaya, Hr. Dr. Benning wissen!
Zu einzelnen Punkten wäre zu sagen:
(1) Keine Berichterstattung über Privates und Vertrauliches
Anastasiya Savitskaya hat in mehreren Interviews Privates an die Öffentlichkeit getragen, deshalb darf auch darüber und über sie berichtet werden!
(3) Keine wahrheitswidrige Berichterstattung
Gemäß diesem Punkt, würde ich mich strafbar machen, falls ich wichtige Teile des Sachverhalts weglassen würde und nicht berichten würde!
Das heißt: Unter Umständen wäre ich strafbar, wenn ich nicht detailliert berichten würde, da sonst der Gesamtüberblick verloren ginge!
Ich bin also - im Sinne des Gesetzes - geradezu gezwungen, möglichst ausführlich und detailreich zu berichten!
Auch ist dies - ohne dem Gericht vorgreifen zu wollen - vermutlich im Sinne des Gerichtes, da ich zu Protokoll gegeben habe, dass sämtliche auf www.akh-derkriminalfall.info von mir getätigten Äußerungen und Anklagen in den Prozessakt Aufnahme finden sollten!
Dadurch sollte sich auch eine kürzere Zeit der Voruntersuchung ergeben, weil ich hier schon wesentliche Vorarbeit leiste!
(4) Besonderer Bildnisschutz:
Liegt hier nicht vor, denn alle Personen, auf welche dies in diesem Fall zutreffen könnte, haben sich selbst zu Personen des öffentlichen Lebens gemacht!
Darüber hinaus, verweise ich auf den Zivilrechtsweg.
Ganz wichtige Erkenntnis:
Punkt: Verhalten bei unerwünschten Veröffentlichungen:
Ist die Veröffentlichung zwar unerwünscht, jedoch im Sinne der obigen Kriterien zulässig, dann wird man dagegen nichts unternehmen können, so unangenehm eine derartige Veröffentlichung ist.
Soweit die Erkenntnis der ARGE DATEN insofern diese hier relevant ist.
Exakt dieser Rechtsauffassung war ich immer, vertraue darauf, dass sich auch das Gericht dieser Meinung anschließen wird und damit das Begehren des Dr. Benning zurückweist!
Die von Anastasiya Savitskaya geltend gemachte, so genannte "beharrliche Verfolgung", findet hier nicht statt!
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Den Hinweis auf die ARGE DATEN verdanke ich dem User „ Winnie Pooh” in einem Forum in dem dieser Fall bereits lange diskutiert wird. Danke sehr!
Bei dieser Gelegenheit sage ich auch gleich, dass ich bisher keinerlei Veranlassung gesehen habe, gegen einen User dieses Forums gerichtlich vorzugehen.
Danke für Ihr Interesse und bleiben Sie mir weiterhin gewogen.
Hans Lassan
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