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S.g. Leser!
Nachstehend finden Sie eine vorläufige und daher unvollständige Auflistung jener Beträge, welche von A.S. in den nächsten Tagen eingeklagt werden!
Beträge für Logis und Verpflegung p/M a € 650.--
für den Zeitraum von Juli 2002 bis Februar 2007, d.s. 56 Monate € 36.400.—
Beträge für Einladung, Verpflegung u. Reisen in Ö.
der leiblichen Mutter 3x, sowie einer Freundin aus Minsk 1x pauschal € 4.000.—
Kosten für Adoption, Dokumentenübersetzung, Gericht, Notar usw. € 4.000.—
Kosten f. Reisen u. Urlaube in Europa u. Ö. € 5.000.—
Kosten f. Kleidung, Schiausrüstung usw. € 4.000.—
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Vorläufig werden diese Gesamtkosten eingeklagt € 53.400.-
Hinzu kommen noch zu bestimmende Beträge für Kreditschädigung, Herabsetzung unseres Ansehens, wissentlich falsche Behauptungen gegenüber Massenmedien, absichtliche Falschaussagen gegenüber Polizei, unterfertigen von Polizeiprotokollen mit wissentlichen Falschaussagen, sowie finanzieller Ausgleich für seelische Grausamkeit!
Ebenfalls dazu die üblichen Zinsen ab 1.März.2007
Der monatliche Betrag für Logis und Verpflegung p/M a € 650.-- errechnet sich wie folgt:
Nachstehende Euro-Beträge wurde vom Bankkonto der A.S. an ihren damaligen Unterschlupfgeber überwiesen:
02.04.2007 250,--
30.04.2007 250,--
30.04.2007 310,--
30.04.2007 160,--
04.05.2007 50,--
30.05.2007 400,--
28.06.2007 535,--
30.07.2007 425,--
(Die Bankbelege befinden sich bei mir)
Es kann daher davon ausgegangen werden, dass der monatliche Mietbetrag für sie € 500,-- betrug!
Da sie bei uns eine wesentlich höherwertige Unterkunft mit bester Lebensqualität hatte, sind die veranschlagten € 650,--/ Monat keinesfalls zu hoch; auch da hier die Verpflegung beinhaltet ist!
Hans Lassan
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