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03.05.2009
Geehrte Leser!
Fortsetzung des Kommentars zur BEGRÜNDUNG der Staatsanwaltschaft
Wr. Neustadt GZ:B&/10598/2009 Abs.II:
Siehe: 01.05.09 NOTIZ Seite 2
Ich habe NIEMALS versucht, A.S. zu nötigen eine Erbverzichtserklärung abzugeben. Ich habe Anastasiya Savitskaya lediglich per Mail aufgefordert, zu ihrer mündlichen Zusage zu stehen, nämlich eine Erbverzichtserklärung unterschreiben zu wollen!
Diese Zusage wurde von ihr nicht nur an meine Gattin und mich gegeben, sondern auch an andere Personen welche dem Gericht als Zeugen namhaft gemacht werden!
Eine Nötigung kann sich daraus keinesfalls ergeben. A.S. wurde von mir lediglich an ihr gegebenes Versprechen erinnert!
Gleichzeitig habe ich in diesem Mail an A.S. - welches bisher nicht veröffentlicht wurde - darauf hingewiesen, dass ich, in dem Fall das sie ihre Zusage auf Unterzeichnung einer Erbverzichtserklärung nicht einhalten würde, gegen sie Strafanzeige erstatten werde.
Nämlich dahingehend, dass ich auf die bis dahin von mir als familiäre Angelegenheit behandelten Diebstähle ihrerseits, nicht mehr Rücksicht nehmen könne.
Um A.S. keinen Schaden zuzufügen, wurde bis dato keine Strafanzeige erstattet!
Auch habe ich A.S. darauf hingewiesen, dass sich eine rechtskräftige Verurteilung für sie beruflich vermutlich nachteilig auswirken würde und ihr Arbeitgeber (Med. Uni. Wien) eine weitere Beschäftigung einer vorbestraften Diebin sich vermutlich überlegen wird!
Ich stelle ausdrücklich fest: Es gilt für A.S. die Unschuldsvermutung.
Ob sie eine Diebin ist, wird gerichtlich festgestellt werden!
Jedenfalls kann ich Beweise dafür liefern!
Eine Anzeige meinerseits dahingehend wird jedenfalls erstattet und der Wortlaut dieser Anzeige wird hier veröffentlicht werden.
Dass sich Anastasiya Savitskaya in Österreich illegal aufhält, ist für mich insofern erwiesen, als sie und ihre Familie vor vielen Jahren langfristig planten, mich und meine Gattin für ihre Zwecke zu missbrauchen!
Siehe www.akh-derkriminalfall.info :
23.01.09 Vorschau + 26.01.09 BEWEISE
Bruch des Adoptionsvertrages welcher erst ihre Übersiedlung nach Ö. erlaubte usw..
Analog ergibt sich:
A.S. hält sich illegal in Ö. auf!
A.S. wird von der Med.Uni.Wien beschäftigt, obwohl sie rechtlich eigentlich keine Arbeitsbewilligung hat!
Noch ein Wort zur vom RA Dr. Benning behaupteten angeblichen gesellschaftlichen Stellung der A.S.:
Sie ist meiner Meinung nach ein Wirtschaftsflüchtling, welche im kriminellen Zusammenwirken mit ihren leiblichen Eltern, bereits in frühen Jahren verstanden hat ihre Verwandten in Ö. finanziell auszunehmen, zu einer Adoption zu überreden, einen Adoptionsvertrag zu unterschreiben, niemals die Absicht hatte diesen einzuhalten, aber wert darauf legte ein Studium finanziert zu bekommen!
Diese und andere Vorwürfe gegen A.S (verm. Diebstähle usw.) werden in den nächsten Tagen in einer Strafanzeige präzisiert werden.
Daraus eine auch nur irgendwie geartete, so genannte “gesellschaftliche Stellung” ableiten zu wollen, nennt man Chuzpe!
So ersuche ich Hrn. Dr. Benning höflichst um Mitteilung über die “gesellschaftliche Stellung” der A.S. Sollte er einen dahingehenden Nachweis erbringen, entschuldige ich mich. Bis dahin verweise ich auf den Zivilrechtsweg!
Eine wie auch immer geartete "gesellschaftliche Stellung" der A.S. kann mmn. nicht nachgewiesen werden!
NOCHMALS: A.S. wurde nie genötigt, es wurde lediglich ihr Versprechen auf Unterzeichnung einer Erbverzichtserklärung eingefordert!
Weiter zu Begründung Abs.II, Ankündigung einer “Medienkampagne”:
Richtig, ich habe A.S. darauf aufmerksam gemacht, dass ich in einer Web-Info Seite die gesamten Vorgänge möglichst objektiv veröffentlichen werde!
UND GAB IHR ZU BEDENKEN:
Ich selbst hatte vordem keinerlei Gelegenheit der Öffentlichkeit meine Sicht der Geschehnisse darzustellen.
Anastasiya Savitskaya gab am 8.Mai.2007 etliche Interviews in verschiedenen Medien, welche absolut nicht den Tatsachen entsprachen, verleumderisch, verlogen und absichtlich beleidigend waren.
Bezeichnenderweise wurden diese Interviews in Massenmedien, auch im ORF, wiedergegeben ohne dass der Wahrheitsgehalt dieser Angaben der A.S. zu überprüft wurde!
Ihre Angaben und Lügen wurden als Tatsache veröffentlicht!
Wichtig war, mich sofort medial zu (vor)-verurteilen! Eine gerichtliche Verurteilung brauchte man scheinbar nicht abzuwarten.
Dazu passt bestens, dass in keinem Medium über den Ausgang des Prozesses berichtet wurde! Denn, dann hätte man ja auch über die Vergehen der A.S. berichten müssen und - was mehr wiegt - gleichzeitig einräumen müssen, dass die am 8.5.07 von A.S. gegebenen Interviews zwar veröffentlicht wurden, aber nicht der Wahrheit entsprachen! Also teilweise getürkt waren!
Damit hätte man einräumen müssen, dass ihre Angaben zugunsten einer Sensationshascherei nicht überprüft wurden.!
Damit hätte man ferner einräumen müssen, dass ihre Angaben nicht der Wahrheit entsprachen!
Damit hätte einräumt werden müssen, dass man offensichtliche Lügen der A.S. als Wahrheit hingestellt hat.
Auch hätte man einräumen müssen, dass man damit meine Persönlichkeitsrechte verletzt hat!
Und man hätte einräumen müssen, dass man mir damit Grund zu einer Klage gegeben hätte!
Was vielleicht noch geschehen wird, doch habe ich leider dafür einige Fristen versäumt. Dies deshalb, da ich damals physisch und psychisch auf Rat verschiedener Ärzte mich nicht um diese causa kümmerte und mich im Interesse meiner Genesung nicht kümmern durfte!
(Eventuell schildere ich irgendwann meine Eindrücke über die ärztliche Behandlung chronisch Kranker in der U-Haft. Selbstredend unter Veröffentlichung der schriftlichen Befunde samt der dann tatsächlich unmittelbar nach Entlassung aus der U-Haft glaubwürdigeren Befunde des LKH -Grimmenstein/Hochegg)
Jedenfalls wurde ich in der U-Haft keineswegs richtig versorgt!
Wie vorstehend ersichtlich, gab es für mich keine andere Möglichkeit um meine Version der Geschehnisse darzustellen, als
www.akh-derkriminalfall.info ins Web zu stellen.
Ich trage dafür die Verantwortung und werde mich dafür auch gerichtlichen Vorwürfen stellen.
Dies um so mehr, als ich meine sämtlichen Anschuldigungen gegen A.S. beweisen kann und bekräftige, dass diese der Wahrheit entsprechen!
Bis zur gerichtlichen Klärung stelle ich fest dass diese Anschuldigungen meinem subjektivem Eindruck entsprechen und bis zur gerichtlichen Klärung für Anastasiya Savitskaya die gesetzlich geforderte Unschuldsvermutung gilt!
Gleichzeitig weise ich die Verdachtslage der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt zurück, dass es sich bei www.akh-derkriminalfall.info um “Stalking” gem. dem § 107a Abs. 2 Z 4 handelt.
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AUSZUG GELTENDES STRAFGESETZBUCH:
§ 107a. (1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
1. ihre räumliche Nähe aufsucht,
2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt oder
4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen.
(3) In den Fällen des Abs. 2 Z 2 ist der Täter nur auf Antrag der beharrlich verfolgten Person zu verfolgen.
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Wie bereits erwähnt, sind sämtliche von mir veröffentlichte Daten der A.S. öffentlich zugänglich. Auch wurde anlässlich der 1. Hauptverhandlung in dieser causa am 31.08 2007 festgestellt, dass es sich bei A.S. um eine Person des öffentlichen Interesses handelt.
Deshalb berufe ich mich hiermit auf die Freiheit der Information der Öffentlichkeit, weise den Vorwurf mich gegen § 107a STGB vergangen zu haben oder weiterhin zu vergehen, von mir.
Aus allen diesen Gründen, werde ich am Montag den 04.05.09 bei der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt, das Rechtsmittel der Beschwerde gegen den Beschluss über:
Anordnung der Durchsuchung und Sicherstellung, erheben.
Danke und bleiben Sie mir gewogen, Hans Lassan
NACHBETRACHTUNG
Um zu konkretisieren:
Haben Sie schon irgendwo gelesen/gehört dass eine Printmedium wegen “Stalking” angeklagt wurde, weil dieses BK Faymann laufend vorwirft vormals als Wiener Wohnbaustadtrat die “KRONE” mit Inseraten auf Kosten von “Wiener Wohnen” versorgt zu haben damit in der “KRONE” für ihn positive Berichte erscheinen?
Und doch wird laufend darüber berichtet!
Wurde deshalb jemand wegen “Stalking” geklagt?
Natürlich nicht, da ja alle Medien lediglich die Wahrheit berichten!
BK Faymann hat keinerlei Grund zu einer Klage, da diese Vorwürfe der Wahrheit entsprechen!
Deshalb hat er wohlweislich keine Klage erhoben!
Und kann keine erheben!
Doch Dr.Benning meinte, mich bezüglich "Stalking" verklagen zu können weil ich ebenso lediglich auf www.akh-der kriminalfall.info über Tatsachen berichte!
Möglicherweise ist dieser Vergleich extrem, doch nehme ich auch für mich das Recht der freien Meinungsäußerung in Anspruch. Bis zur gerichtlichen Klärung!
So wie es allen Mitbürgern in Österreich zustehen sollte!
Ohne dass man gleich in U-Haft genommen wird!
Abgesehen von eigenen Erfahrungen, vertraue ich der österreichischen Justiz trotzdem, unterwerfe mich derer und bin zuversichtlich dass ich RECHT erhalte.
Ich bin sicher dass die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt lediglich ihre Pflicht tut, unvoreingenommen ist und alle gleich behandelt.
Weiters bin ich sicher, dass meine vermutlich in der kommenden Woche anstehende Einvernahme am Polizeiposten Ebreichsdorf korrekt und fair ablaufen wird.
Dies wurde mir ja auch schon zugesichert.
Nochmals, danke für ihre Aufmerksamkeit
NNS: Sicherheitshalber wird der Fall doch noch demnächst in einer Tageszeitung besprochen!
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DIE MORALISCHE KOMPONENTE DARF MAN NICHT VERNACHLÄSSIGEN!!!
Dahingehend ist A.S. mehr als schuldig!
Jedes ö. Gericht bezieht das ein!
Deshalb bin ich zuversichtlich!
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Lesen Sie dann demnächst täglich in .........................
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Ende Text am 3.5.09
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